Immobilien bei Scheidung oder Trennung
Das Haus oder die Wohnung verkaufen, behalten oder auszahlen?
Kommt es zur Scheidung, steht eine Frage oft im Vordergrund: Wie soll die gemeinsame Immobilie in Zukunft genutzt werden?
Die Trennung bzw. Scheidung vom Lebenspartner ist immer schmerzhaft. Dies gilt besonders, wenn sich die Ehepartner den Traum vom eigenen Heim gemeinsam erfüllt haben. Kommt es zur Scheidung, muss geklärt werden, ob das Haus verkauft werden soll bzw. wer im Haus wohnen bleiben darf. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Ehepaare schon beim Hauskauf an Ihre finanziellen Grenzen gegangen sind und sich mit der Scheidung neue finanzielle Belastungen ergeben. Umso wichtiger ist es, im Scheidungsfall nichts zu überstürzen, sich genau zu informieren und Ihre finanzielle Situation zu überprüfen.
Nutzung der Immobilie in der Trennungsphase: In Österreich müssen Paare laut Gesetz mindestens ein halbes Jahr getrennt sein, bevor sie die Scheidung einreichen können. In der Regel wird rechtlich davon ausgegangen, dass die Immobilie aufgeteilt wird. In Ausnahmefällen erfolgt allerdings eine Gerichtliche Entscheidung bzw. Zuweisung über die Aufteilung an einen Ehepartner. Wenn eine Immobilie einem Ehepartner einvernehmlich überlassen wird bzw. die Immobilie gesetzlich an einen Ehepaaren zugewiesen wird, stellt sich die Frage ob und wie viel Entschädigung der andere Ehepartner erhält. Zwei Möglichkeiten für eine Entschädigung bieten sich an:
- Anrechnung eines Wohnvorteils bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts
- Isolierter Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Nutzung der Immobilie nach der Scheidung: Das Scheidungsverfahren klärt das Nutzungsrecht an einer gemeinsamen, ehelichen Immobilie. Das Wohl der Kinder steht beim Gesetzgeber an erster Stelle. Deshalb wird die Nutzung des Wohneigentums fast immer der Partei zugesprochen, bei der die Kinder leben. Bei einem Alleineigentümer besteht dann meist ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung zum Beispiel in Form eines Mietvertrages, der den verbleibenden Partner zu Zahlungen verpflichtet.
Verkaufen oder Vermieten?
1.) Immobilie verkaufen: Bei einem Verkauf kann der entstehende Erlös problemlos auf beide Parteien aufgeteilt werden. Sofortige Liquidität ist ein Vorteil beim Verkauf der Immobile, was dazu führt, dass laufende Hauskredite abbezahlt oder getilgt werden könnten und darüber hinaus könnte das Geld eventuell für eine neue Anzahlung reichen.
+ Der Verkauf bringt Ihnen Liquidität
+ Der Verkauf der Immobilie kann für Ihre Schuldenfreiheit sorgen
+ Der Verkauf kann die Tür für einen unbelasteten Neufanfang öffnen
- Beim Verkauf bleibt die Immobilie nicht im Familienbesitz
2.) Immobilie vermieten: Bei der Vermietung werden die Mieteinnahmen ganz einfach aufgeteilt. Etwaige anfallende Kosten wie Instandhaltung oder Sanierungen müssen dann von beiden Parteien zu gleichen Teilen getragen werden. Dasselbe gilt natürlich auch für die Immobilienertragsteuer.
+ Bei der Vermietung bleibt die Immobilie im Familienbesitz
- Die Immobilie verschafft keine sofortige Liquidität
- Die Verantwortung für den Zustand der Immobilie bleibt bei den Eigentümern.
Im Zuge eines Scheidungsverfahrens ist somit der Verkauf die objektiv vernünftigste Entscheidung bei der Aufteilung des Immobilienbesitzes. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie Ihre Immobilie von einem unabhängigen Immobilienmakler und Sachverständigen professionell bewerten und verkaufen lassen, damit das Ergebnis hinterher nicht von einer der Parteien infrage gestellt wird.
Wie viel ist Ihre Immobilie überhaupt Wert? Jetzt möchten Sie natürlich wissen, was Ihre Wohnung oder Ihr Haus Wert ist. Um Ihre Immobilie zu bewerten, wenden Sie sich am besten an einen unabhängigen Gutachter oder Sachverständigen und beauftragen diesen den Verkehrswert Ihrer Immobilie zu bestimmen. Näheres über die Bewertung einer Immobilie finden Sie ebenfalls in unserem Newsroom.