Steuer-Tipps für Immobilienbesitzer zum Jahresende 2019
Hier finden Sie Tipps und Informationen darüber, welche Möglichkeiten Sie noch haben, um bis zum Jahreswechsel Steuern zu sparen.
Erhöhung der Grenze für GWGs. Ab dem 1.1.2020 wird die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von 400 Euro auf 800 Euro abgehoben.
Wenn Sie eine betriebliche Investition oder die Anschaffung eines Arbeitsmittels zwischen 400 Euro und 800 Euro planen, sollten sie die Investition auf Anfang 2020 verschieben, weil Sie dann in den Genuss der Sofortabschreibung kommen.
Günstige Pauschalbesteuerung für geschenkte Altimmobilien. Immobilien des Privatvermögens, die am 31.3.2012 infolge Ablaufs der Spekulationsfrist nicht steuerhängig waren, können von natürlichen Personen bei Verkauf mit einer ImmoESt von 4,2% des Veräußerungserlöses pauschal besteuert werden.
Diese günstige Pauschalbesteuerungsmöglichkeit bleibt beim Geschenknehmer erhalten, wenn Sie Ihre Immobilie ertragsteuerlich unentgeltlich (in der Familie) weitergeben.
Befreiung von der 30%igen Immobilienertragsteuer. Private Grundstücksveräußerungen sind grundsätzlich mit der 30%igen ImmoESt belastet. Ermäßigungen bestehen insbesondere für Altgrundstücke.
Steuerfreiheit besteht unter bestimmten Voraussetzungen bei Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes oder beim Verkauf von privaten, selbst hergestellten Gebäuden.
Hauptwohnsitzbefreiung auch bei Genossenschaftswohnungen. Unter bestimmten Voraussetzungen, stellt die Hauptwohnsitzbefreiung eine Ausnahme von ImmoESt dar, insbesondere wenn der Steuerpflichtige im Falle der Veräußerung zuvor ab der Anschaffung durchgehend mindestens zwei Jahre in der Immobilie seinen Hauptsitz hatte oder innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens fünf Jahre seinen Hauptsitz hatte.
Die zweite Hauptwohnsitzbefreiung ist auch dann anwendbar, wenn der Veräußere eine Genossenschaftswohnung innerhalb des relevanten Zeitraums als Mieter, und nicht als ,bewohnt hat und die Genossenschaftswohnung erst kurz vor der Veräußerung erworben hat.
Grundanteil. Der Grundanteil ist bei Kauf und Vermietung einer Immobilie vom Kaufpreis auszuschneiden, denn nur das Gebäude kann jährlich abgeschrieben werden.
Bei größeren Immobilien kann sich ein Gutachten rechnen, im Einzelfall kann der Grundanteil bei Nachweis auch unter 20% liegen.